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Dienstpflicht-Verordnung für HJ Auf Grundlage des Gesetzes über die Hitlerjugend vom 1. Dezember 1936 wird die HJ-Mitgliedschaft für alle Jugendlichen im Alter von 10 bis 18 Jahren verpflichtend. Jugendliche können allerdings von der HJ-Pflicht befreit werden, wenn ein Arzt sie untauglich schreibt oder sie die Anforderungen der Schule sonst nicht erfüllen können. Die Beurteilung muss ein von der HJ bestellter Arzt, bzw. der Schulleiter abgeben. Weiterhin befreit werden können Jugendliche, die zwar deutsche Staatsangehörige sind, deren Eltern oder ein Elternteil jedoch "zur dänischen oder polnischen Volksgruppe" gehören. Jahnke, Karl.Heinz: Jugend unter der NS-Diktatur, S. 162ff. |