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Der Reichstag brennt Die nationalsozialistische Regierung nutzt den Reichstagsbrand in Berlin, um wesentliche Verfassungsgrundrechte außer Kraft zu setzen Knapp einen Monat nach der nationalsozialistischen Machtübernahme brannte das Reichstagsgebäude in Berlin. Als Brandstifter wurde der niederländische Anarchist Marinus von der Lubbe noch im brennenden Gebäude festgenommen. Obwohl von der Lubbe erklärte, die Tat allein begangen zu haben, bezeichnete Hitler die Tat als „bolschewistischen Terrorakt“ und nutzte sie, um den politischen Ausnahmezustand auszurufen. Zur vorgeblichen „Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte“ setzte er bereits am Tag danach wesentliche Verfassungsgrundrechte der Weimarer Republik außer Kraft, um so kurz vor der Reichstagswahl am 5. März 1933 die politische Linke verfolgen zu können. Michael Hensle in: Benz/Graml/Weiß (Hg.), Enzyklopädie des Nationalsozialismus, Stuttgart 1997, S. 696f., |