"Reichstagsbrandverordnung"

Die sog. "Reichstagsbrandverordnung" machte den Weg für umfangreiche Verhaftungen frei und stellte einen entscheidenen Schritt zur Errichtung der NS-Diktatur dar.

Am 28. Februar 1933 wurde die Verordnung "zum Schutz von Volk und Staat" erlassen. Als unmittelbarer Anlass wurde der Brand des Reichstages einen Tag zuvor genommen. Wahrscheinlich ein Einzeltäter hatte ein Signal gegen die NS-Herrschaft setzten wollen. Die Nationalsozialisten bedienten sich dieses Vorfalls zur lange geplanten Ausschaltung politischer Gegner.

Die Nationalsizialisten unterstellten weitreichende kommunistische Umsturzpläne als Hintergrund des Brandes. Die sog. "Reichstagsbrandverordnung" machte den Weg für willkürliche Überwachung und Verhaftungen frei. Grundfreiheiten wie das Recht auf persönliche Freiheit; die Meinungs-, Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit; das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung wurden ausgesetzt.

Diesen fingierten Ausnahmezustand nutzen die Nationalsozialisten zu umfangreichen Verhaftungsaktionen gegen politische Gegner.