Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (BBG)

Durch dieses Gesetz konnten politisch oder "rassisch" missliebige Beamte versetzt, zurückgestuft oder aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden.

Schon kurz nach ihrer Machtübernahme erließ die NS-Regierung am 7. April 1933 das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" (BBG), das durch seinen berüchtigten "Arierparagrafen" sämtliche jüdische Beamte aus dem öffentlichen Dienst entfernte. Aber auch politisch missliebige Beamte - in erster Linie Kommunisten, aber auch zahlreiche Sozialdemokraten und Zentrumsanhänger - waren von den Bestimmungen des BBG betroffen. Sie wurden zurückgestuft oder ebenfalls entlassen und durch linientreue, häufig aber sehr unqualifizierte Kräfte ersetzt. Auf diese Weise verloren rund 30.000 Personen ihre Stellung.

Nach diesem Gesetz und verstärkt noch nach dem neuen Deutschen Beamtengesetz vom 27. Januar 1937 reichte der bloße Verdacht einer nicht völlig angepassten Haltung aus, um aus dem öffentlichen Dienst entfernt zu werden, der in immer stärkerem Maße von NSDAP-Mitgliedern dominiert wurde.

Bedürftig: Drittes Reich und Zweiter Weltkrieg, S. 55f.