Verbot und Selbstauflösung der Parteien

Nach der NS-Machtübernahme werden die demokratischen Parteien und Gewerkschaften zerschlagen.

Im Mai 1933 werden die Parteien und Gewerkschaften der Weimarer Republik aufgelöst.

Die KPD hatte bereit bei der letzten scheindemokratischen Wahl am 5. März 1933 nicht mehr antreten können. Das offizielle Verbot der SPD erfolgte am 22. Juni 1933. Beide Parteien waren jedoch bereits seit Ende Januar 1933 von umfangreichen Verhaftungsaktionen betroffen. Ein Teil ihrer Mitglieder ging in die Illegalität.

Verbot und Auflösung der übrigen Parteien - Deutsche Volkspartei, Deutsche Staatspartei, Deutschnationale Volkspartei u.a. - erfolgten ebenfalls im Mai/ Juni 1933. Als letzte bestehende Partei löste sich das Zentrum am 5. Juli 1933 selbst auf.

Mit dem "Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat" wird die NSDAP auch offiziell zur Staatspartei.

Benz, Wolfgang u.a. (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus, Berlin 1999