Nürnberger Prozesse

Von November 1945 bis Oktober 1946 wurde in Nürnberg gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher verhandelt.

Vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 verhandelte der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg gegen 22 führende Nationalsozialisten. Im August 1945 hatten sich die alliierten Staatschefs auf die gemeinsame gerichtliche Verfolgung der NS-Verbrechen geeinigt und mit dem Londoner-Abkommen die rechtlichen Grundlagen zur Verfolgung von Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit geschaffen.

Im Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher saßen politische, militärische und wirtschaftliche Führer des "Dritten Reiches" auf der Anklagebank, unter anderem der NS-Reichsmarschall und Luftwaffenchef Hermann Göring, der Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess und der Architekt und Rüstungsminister Albert Speer.

Am 1. Oktober 1946 erging das Urteil: gegen zwölf Angeklagte wurde die Todesstrafe verhängt, so gegen Göring, der sich dem Urteil durch Selbstmord entzog. Drei lebenslängliche (u.a. gegen Hess) und vier langjährige Haftstrafen von zehn bis 20 Jahren (z.B. gegen Speer) wurden verhängt. Drei Angeklagte wurden freigesprochen. Zudem wurden die NS-Organisationen Gestapo, SD, SS und das Korps der politischen Leiter der NSDAP zu verbrecherischen Organisationen erklärt.

Dem Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher folgten 12 weitere Verfahren gegen insgesamt 177 hohe NS-Funktionäre. Der Prozess schuf die rechtlichen Grundlagen zur Tätigkeit der alliierten Militär- und Spruchgerichte sowie der Aufarbeitung der NS-Verbrechen durch die deutsche Justiz.

Heydecker, Joe/ Leeb, Johannes: Der Nürnberger Prozess, Köln 1958