Gründung der Bundesrepublik Deutschland

Am 23. Mai 1949 wird das bundesdeutsche Grundgesetz verkündet.

Mit der Verkündung des bundesdeutschen Grundgesetzes entsteht die Bundesrepublik Deutschland. Nach den ersten Bundestagswahlen im August 1949 wird Konrad Adenauer zum Bundeskanzler ernannt. Erster Bundespräsident wird Theodor Heuss. Am 7. Oktober 1949 entsteht mit der DDR der zweite deutsche Staat.

Die deutsche Teilung hatte sich bereits zuvor abgezeichnet. Das Verhältnis der westlichen Besatzungsmächte und der UdSSR verschlechterte sich seit 1945 zunehmend. Mit der westdeutschen Währungsreform 1948 und Verstaatlichungen von Wirtschaftsbetrieben in der sowjetischen Besatzungszone waren bereits zuvor zwei separate Wirtschafträume mit unterschiedlichen politisch-wirtschaftlichen Systemen entstanden.

Im Juli 1948 hatten sich die Westmächte und Beneluxländer auf die Schaffung eines westdeutschen Staates geeinigt. Delegierte aus den drei westlichen Besatzungszonen erarbeiteten im Parlamentarischen Rat eine Verfassung, die als Grundgesetz am 23. Mai 1949 verkündet wurde.

Bis 1951 erfolgte die weitgehende Revision des Besatzungsstatuts. Der Kriegszustand wurde aufgehoben, die innen- und außenpolitischen Hoheitsrechte an die Regierungsinstanzen übertragen. Bundeskanzler Konrad Adenauer verfolgte das Konzept der wirtschaftlichen und politischen Westintegration des jungen Staates. Die Bundesrepublik tritt dem westlichen Europarat bei. 1952 war sie Gründungsmitglied der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.

Das Verhältnis zur DDR verschlechterte sich. Im Jahr 1955 wurde die BRD in die NATO aufgenommen. Die DDR trat dem sowjetischen Warschauer Pakt bei. Zwei eigenständige nationale Armeen wurden geschaffen. Mit der Errichtung der Berliner Mauer durch die ostdeutsche Führung im August 1961 erreichte die Auseinandersetzung einen neuen Höhepunkt. Bis zur Vereinigung beider deutschen Staaten am 3. Oktober 1990 bleibt die Teilung bestehen.

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Deutscher Bundestag (Hrsg.): Fragen an die deutsche Geschichte, Bonn 1996