Machtübernahme

Am 30. Januar 1933 ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg den Führer der NSDAP, Adolf Hitler, zum Reichskanzler. Dieser Schritt war seit längerem von einer konservativ-reaktionären Gruppe um den ehemaligen Kanzler Franz von Papen und den Medienmoguln und DNVP-Chef Alfred Hugenberg vorbereitet worden, die hofften, eine Regierung Hitler durch ein deutschnationales Kabinett erfolgreich einhegen zu können.

Wie die Ereignisse der folgenden Wochen und Monate zeigten, hatten sie sich fundamental geirrt. Die nationalsozialistische Bewegung gewann über den preußischen Innenminister Hermann Göring schnell die Kontrolle über die Polizei. Daher genoss die SA staatlichen Flankenschutz bei der Terrorisierung und Ausschaltung ihrer politischen Gegner. Nach der Reichstagswahl vom 5. März 1933 hatte die NSDAP gemeinsam mit der DNVP die absolute Mehrheit im Parlament. Am 24. März 1933 stimmte die Mehrheit des Reichstages – nur die SPD lehnte ab – für das von der NSDAP eingebrachte Ermächtigungsgesetz, das der Hitlerregierung die legislative Kompetenz und somit die uneingeschränkte Macht übergab. Bis zum Ende des Jahres 1933 setzte die nationalsozialistische Bewegung in allen gesellschaftlichen und politischen Bereichen ihren Machtanspruch durch.