Boykott

Am 1. April 1933 findet der erste reichsweite Boykott jüdischer Geschäfte sowie jüdischer Arzt- und Anwaltspraxen nach dem NS-Machtübernahme statt, der am 28. März von der NSDAP-Parteileitung angeordnet worden war. Offiziell wurde diese Aktion als „Abwehrmaßnahme“ gegen angebliche ausländische „Greuelpropaganda“ sowie gegen eine angebliche jüdische Kriegserklärung an Deutschland deklariert.

SA, HJ und Stahlhelm postierten sich am Samstagmorgen gegen 10 Uhr vor den entsprechenden Geschäften und Praxen, um die Kunden vom Betreten abzuhalten. Solidaritätsbekundungen der nichtjüdischen Bevölkerung waren selten.

Ursprünglich war der Boykott auf unbestimmte Zeit geplant. Aber nach heftigen Protesten des Auslands wurde er nach einem Tag ausgesetzt und am 4. April 1933 von Regierungsseite für beendet erklärt.

Durch den Boykott wurden die früheren unorganisierten antijüdischen Aktionen gerechtfertigt. Insofern war die Aktion eine Art „Startsignal“ für die organisierte Verfolgung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland.

[Nach: Benz/Graml/Weiß (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 401]