Rheinlandbesetzung

Am 7. März 1936 marschierten Wehrmachtstruppen in das entmilitarisierte Rheinland ein.

Seit dem Versailler Vertrag 1919, dem Friedensvertrag nach dem Ersten Weltkrieg, war das linksrheinische Rheinland und ein 50 km breiter Korridor rechts des Flusses entmilitarisiert. Deutschland durfte dort keine Truppen stationieren, Befestigungen erbauen oder Mobilmachung betreiben. Diese Bestimmung bestätigte Deutschland noch einmal durch die Locarno-Verträge 1925, indem es sich freiwillig zur Achtung der demilitarisierten Zone verpflichtete.

Am 7. März 1936 brach das Dritte Reich diese Verträge: Deutsche Truppen überquerten den Rhein und erbauten linksrheinische Garnisonen in Aachen, Trier und Saarbrücken. Zusätzlich dazu entwickelte Deutschland Aktivitäten von Heer und Luftwaffe. Insgesamt marschierten ca. 30.000 Soldaten im Rheinland ein.

Mit der Remilitarisierung des Rheinlands hatte das NS-Regime nicht zum ersten Mal Bestimmungen des Versailler Vertrags gebrochen. Bereits ein Jahr zuvor führte Deutschland beispielsweise die allgemeine Wehrpflicht wieder ein, die durch den Vertrag von Versailles verboten worden war. Die Beseitigung des Versailler Vertrags war für die Nationalsozialisten immer Programm gewesen.

Die Reaktionen von Frankreich und Großbritannien auf die Rheinlandbesetzung waren kaum mehr als Protestäußerungen. Zudem stärkte Italien Deutschland den Rücken. Für Frankreich änderte sich die strategische und politische Ausgangslage wesentlich: Die Besetzung raubte Frankreich den "Faustpfand Rheinland" und somit die Garantie, dass Deutschland keinen Versuch machen würde, in den Osten oder Südosten Europas zu expandieren. Darüber hinaus musste Frankreich befürchten, dass jede Intervention gegen die deutsche Politik von nun an Krieg bedeutete. Somit stand das französische Bündnissystem auf wackeligen Füßen.

Durch den militärischen Coup war Deutschland dem Krieg wieder einen Schritt näher gekommen. Auf die Remilitarisierung des Rheinlandes folgten in den folgenden Jahren die Einverleibung Österreichs und die Annexion von Böhmen und Mähren.

Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 701 f.