Schulgesetz

Am 25. April 1933 wird das „Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Volksschulen“ erlassen. Hiernach ist der Anteil jüdischer Schüler an der Gesamtschülerzahl einer Schule künftig auf 1,5 Prozent begrenzt. Nicht zuletzt durch solche Regelungen werden die jüdischen Schülern an ihren Schulen mehr und mehr diskriminiert und isoliert.