Diskriminierender Schulerlass

Am 10. September 1935 gibt Reichserziehungsminister Rust einen die „Rassentrennung auf den öffentlichen“ betreffenden Erlass heraus. Er sieht eine „Absonderung“ aller „nichtarischen“ Kinder nach „Rassenzugehörigkeit“ ab dem Schuljahr 1936 vorsah. Gleichzeitig wird die Einrichtung öffentlicher jüdischen Volksschulen angeordnet, die diese Kinder aufnehmen sollen.

Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf (Hg.): Aspekte jüdischen Lebens, S. 111f.