Irrfahrt des Auswandererschiffes St. Louis

Deutsches Schiff mit jüdischen Flüchtlingen, denen die Einreise nach Kuba verweigert wurde

Das Schiff „St. Louis“ lief am 13. Mai 1939 mit 936 Passagieren an Bord aus Hamburg nach Kuba aus. 930 davon waren jüdische Flüchtlinge mit einer Landeberechtigung für Havanna. Diese Landeberechtigungen waren statt der üblichen Einwanderungsvisa vom Generaldirektor der kubanischen Einwanderungsbehörde an die Passagiere verkauft worden.

Bereits am 5. Mai hatte die profaschistische kubanische Regierung diese Landeberechtigungen für ungültig erklärt und die Machtbefugnisse des Generaldirektors eingeschränkt. Die jüdischen Passagiere hatten ihre Berechtigungen jedoch lange vor dem Erlass gekauft und glaubten an deren Gültigkeit.

Am 27. Mai 1939 erreichte die „St. Louis“ Havanna; den jüdischen Passagieren wurde die Einreise nach Kuba untersagt. Der kubanische Präsident Frederico Laredo Bru bestand darauf, dass das Schiff wieder auslaufe. Anfang Juni verließ die „St. Louis“ den Hafen Havannas und kreuzte vor der amerikanischen Küste; die USA weigerten sich jedoch, die Flüchtlinge aufzunehmen.

Für eine Kaution von insgesamt 453 000 Dollar (500 Dollar pro Person) erklärte sich Kuba bereit, die Flüchtlinge aufzunehmen – das die Verhandlungen führende Joint Distribution Committee (JDC) konnte den Geldbetrag innerhalb eines Tages jedoch nicht aufbringen. Einreisen durften nur die Juden mit gültigem Visum und die nicht-jüdischen Passagiere.

Die „St. Louis“ nahm am 6. Juni wieder Kurs auf Europa. Großbritannien, Belgien, Frankreich und die Niederlande erklärten sich daraufhin bereit, die Flüchtlinge aufzunehmen. Die meisten der Passagiere fielen später der nationalsozialistischen Verfolgung zum Opfer.

Gutman: Enzyklopädie des Holocaust, S. 1366 f.