Verbot der Doppelmitgliedschaft in HJ und katholischer Jugend

Um einen uneingeschränkten Anspruch auf die Jugend durchzusetzen, gingen die Nationalsozialisten nach 1933 mit staatlicher Gewalt gegen die Konkurrenz vor. Die Führung der Hitler-Jugend "übernahm" den "Reichsausschuß deutscher Jugendverbände" und schloss zunächst die sozialistischen und die jüdischen Jugendorganisationen aus. Der Konkurrenz durch politische Jugendorganisationen erledigte sich die NSDAP durch ein generelles Verbot der entsprechenden Parteien. Als letzte legale Alternative zur HJ blieb die katholische Jugend und wurde dementsprechend stark unter Druck gesetzt. Eine generelle Auflösung der katholischen Jugendverbände war auf Grund des Reichskonkordates vom 20. Juli 1933 nicht mehr möglich.

Joseph Rossaint setzte sich trotz dieser Entwicklungen aktiv für das selbstbewußte und geschlossene Auftreten der kath. Jugendorganisationen gegenüber dem Machtanspruch der Hitlerjugend ein. Auch die Jugendlichen in seiner Obhut traf das Verbot der Doppelmitgliedschaft, das der Reichsjugendführer am 19. Juli 1933 erlassen hatte. Dieser Erlaß zwang diejenigen Jugendlichen, die aus beruflichen Gründen einer Gliederung der HJ angehören mußten, die katholischen Vereine zu verlassen.

Die katholische Jugendarbeit wurde in der Folgezeit neben den staatlichen Bestimmungen auch durch illegale Aktionen der HJ erheblich eingeschränkt. Jugendheime und Sportgeräte wurden beschlagnahmt, leitende Jugendführer eingeschüchtert oder verhaftet.