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Verbot der Doppelmitgliedschaft in HJ und katholischer Jugend Um einen uneingeschränkten Anspruch auf die Jugend durchzusetzen, gingen die Nationalsozialisten nach 1933 mit staatlicher Gewalt gegen die Konkurrenz vor. Die Führung der Hitler-Jugend "übernahm" den "Reichsausschuß deutscher Jugendverbände" und schloss zunächst die sozialistischen und die jüdischen Jugendorganisationen aus. Der Konkurrenz durch politische Jugendorganisationen erledigte sich die NSDAP durch ein generelles Verbot der entsprechenden Parteien. Als letzte legale Alternative zur HJ blieb die katholische Jugend und wurde dementsprechend stark unter Druck gesetzt. Eine generelle Auflösung der katholischen Jugendverbände war auf Grund des Reichskonkordates vom 20. Juli 1933 nicht mehr möglich. |