Gesetz zum Abschluss der Entnazifizierung in NRW

Offizielles Ende der Entnazifizierung im größten deutschen Bundesland

Die Entnazifizierung verlief in den vier alliierten Besatzungszonen unterschiedlich. Das Gebiet von Nordrhein-Westfalen unterstand nach der endgültigen Zoneneinteilung im Juni 1945 den Briten.

Das britische Verfahren zur Entnazifizierung erfolgt auf Grundlage von Fragebögen, die von britischen Offizieren ausgewertet wurden. Belastete wurden ferner in Entnazifizierungsausschüssen unter deutscher Beteiligung geprüft und in die fünf Kategorien Hauptschuldige, Belastete, Minderbelastete, Mitläufer und Entlastete eingeteilt.

Ende 1947 legen die Briten die Verantwortung für die Entnazifizierung weitgehend in deutsche Hände. In NRW setzt das Justizministerium einen Sonderbeauftragten ein, der die Arbeit der Ausschüsse kontrolliert. Zugleich zielten Briten und Deutsche darauf ab, die Entnazifierung rasch zu beenden. Ab April 1949 werden die nordrhein-westfälischen Ausschüsse zunächst zusammengelegt und dann aufgelöst. Im Februar 1950 wurde die Entnazifizierung in Westdeutschland abgeschlossen. Das Gesetz vom 5. Februar 1952 besiegelte dies offiziell.

Manfred Görtemaker, Kleine Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 2004, S. 18-21.
http://www.wdr.de/themen/politik/deutschland/wiederaufbau/entnazifizierung/index.jhtml?rubrikenstyle=politik