Reichsausschuss der deutschen Jugendverbände von HJ besetzt

Um einen uneingeschränkten Anspruch auf die Jugend durchzusetzen, gingen die Nationalsozialisten nach 1933 mit staatlicher Gewalt gegen die Konkurrenz vor. Die Führung der Hitler-Jugend "übernahm" am 5. April 1933 den "Reichsausschuß deutscher Jugendverbände", indem sie dessen Berliner Büros besetzte.

Zunächst wurden die sozialistischen und die jüdischen Jugendorganisationen ausgeschlossen. Der Konkurrenz durch politische Jugendorganisationen erledigte sich die NSDAP durch ein generelles Verbot der entsprechenden Parteien. Als letzte legale Alternative zur HJ blieb die katholische Jugend und wurde dementsprechend stark unter Druck gesetzt. Eine generelle Auflösung der katholischen Jugendverbände war auf Grund des Reichskonkordates vom 20. Juli 1933 allerdings nicht mehr möglich.

Die katholische Jugendarbeit wurde in der Folgezeit neben den staatlichen Bestimmungen auch durch illegale Aktionen der HJ erheblich eingeschränkt. Jugendheime und Sportgeräte wurden beschlagnahmt, leitende Jugendführer eingeschüchtert oder verhaftet.