Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der NS-Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz - BEG -)

Nachdem sich mit dem Bundesergänzungsgesetz (BErgG) vom 1. Oktober 1953 ein erster bundesweiter Versuch zur Entschädigung von NS-Opfern als unzureichend erwiesen hatte, erging am 29. Juni 1956 das Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der NS-Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz - BEG -), das rückwirkend ab dem 1. Oktober 1953 Geltung hatte. Hierdurch wurde das Entschädigungsverfahren grundlegend neu gestaltet. Nach weiteren Änderungen wurde am 14. September 1965 schließlich das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlussgesetz) erlassen.