Kommissarsbefehl

Völkerrechtswidrige Anordnung Hitlers über die Erschießung gefangener sowjetischer Kommissare, d.h. der politischen Offiziere der Roten Armee, vom 30.03.1941.

Auf der Grundlage der Anordnung Hitlers erarbeitete das Oberkommando der Wehrmacht bzw. des Heeres einen Erlass, der vorsah, dass Kommissare nach ihrer Gefangennahme „zu erledigen“ seien. Kurz vor Beginn der Kampfhandlungen wurde der Kommissarsbefehl den Truppen bekannt gegeben. Dort stieß der Befehl zum Teil auf Widerstand und wurde von einigen Einheiten nicht befolgt. Im Mai 1942 hob Hitlers den Kommissarsbefehl auf, um die Bereitschaft der sowjetischen Truppe zur Aufgabe zu steigern.