Bannführer

Der Bann – wohl abgeleitet von dem gleich lautenden aus der mittelalterlichen Rechtssprache abgeleiteten Begriff – stellte nach dem „Gebiet“ die zweithöchste Organisationseinheit der Hitlerjugend (HJ) dar, dem rund 3.000 Jungen angehörten. Er stimmte in aller Regel mit den Grenzen eines NSDAP-Kreises überein.

Der Bannführer war laut „Organisationshandbuch der NSDAP“ der für die „gesamte Arbeit der Jugend in seinem Bann politisch Verantwortliche“.

Schmitz-Berning: Vokabular des NS, S. 84