Entschädigung (Zwangsarbeit)

Die Geschichte der Entschädigung von Zwangsarbeit durch die ehemaligen Arbeitgeber oder die Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs, die BRD und die DDR, ist seit Beginn der 1950er Jahre weitgehend eine Geschichte der Verweigerung von Entschädigung. Erst durch die Gründung der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft", die je zur Hälfte durch deutsche Unternehmen und den deutschen Staat getragen wird, und die Verabschiedung des Stiftungsgesetzes durch den Bundestag im Sommer 2000 ist eine ansatzweise umfassende Entschädigungsregelung geschaffen worden, die allerdings für die meisten ehemaligen Zwangsarbeiter/innen zu spät kommt, da sie inzwischen verstorben sind, bestimmte Gruppen (Kriegsgefangene, IMI) völlig ausschließt und einen Rechtsanspruch auf Entschädigung verneint.