Spruchgericht

In der britischen Besatzungszone gab es nach dem Krieg zur strafrechtlichen Ahndung von Nationalsozialisten Spruchgerichte.

Bereits während des Zweiten Weltkrieges hatten die Alliierten angekündigt, dass sie nach der deutschen Niederlage Kriegsverbrechen und Gräueltaten verfolgen wollten. 1947 nahmen in der britischen Besatzungszone in der Nähe von Internierungslagern Spruchgerichte ihre Arbeit auf.

Vor Spruchgerichten wurden Personen angeklagt, weil sie Mitglied in den verbrecherischen Organisation Gestapo, SS, Sicherheitsdienst oder dem Politischen Führerkorps der NSDAP gewesen waren. Im Gegensatz zu den Spruchkammern der amerikanischen Zone waren Spruchgerichte Strafgerichte und keine Entnazifizierungsausschüsse.

Insgesamt wurden fast 28 000 Fälle geprüft. Bedeutend für ein Urteil war die Kenntnis der Angeklagten über die Verbrechen der betreffenden Organisationen. Wer sich persönlich eines Verbrechens verantwortlich gemacht hatte, musste zusätzlich vor ein deutsches oder alliiertes Gericht. Die Höchststrafe der Spruchgerichte betrug 10 Jahre. Etwa drei Viertel der Angeklagten wurde verurteilt, wobei die Strafe in den meisten Fällen mit der Internierungshaft abgegolten war. Nur 900 Internierte mussten eine zusätzliche Haftstrafe absitzen.

Heiner Wember: Umerziehung im Lager, S. 276 ff.