Gemeindereform (1933/35)

Die Gemeindereform (1933/35) war Teil der personellen, organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen des NS-Staats, den Einfluss der NSDAP sicher zu stellen und die Einwirkungsmöglichkeiten des Staates auszudehnen.

Der nationalsozialistische Staat versuchte nach der Machtergreifung 1933, eine stärkere Kontrolle über die Gemeinden auszuüben. Von Vertretern dieser Richtung - gedeckt durch den preußischen Ministerpräsidenten Göring - wurde eine Stärkung des preußischen Staates forciert. Am 15. Dezember 1933 wurde das preußische Gemeindeverfassungsgesetz und das Gemeindefinanzgesetz verabschiedet. Beim Erlass dieser Gesetze überspielte man übrigens Hitler, den Reichsinnenminister Frick und die Partei.

Das Gemeindeverfassungsgesetz verschärfte das Aufsichtsrecht des Staates beträchtlich und nahm den Gemeindevertretungen die wesentlichen Funktionen, um sie dem Staat zu übertragen. Die staatliche Aufsichtsbehörde konnte nun den Bürgermeister berufen und abberufen, die Verwaltung kontrollieren und gab zu wesentlichen gemeindlichen Entscheidung ihre Zustimmung oder Ablehnung erteilen. So wurde die Mitwirkung der Bevölkerung an der innergemeindlichen Willensbildung - ein zentrales Element der kommunalen Selbstverwaltung - ausgeschaltet.

Aufgrund einer Ablehnungshaltung aus Kommunalpolitikern, dem Reichsinnenministerium und der NSDAP wurde erst im Januar 1935 die Deutsche Gemeindeordnung verabschiedet, in der das Aufsichtsrecht im Vergleich zu den Gesetzen von 1933 wieder abgeschwächt war. Trotzdem behielt das Gesetz einschneidende staatliche Eingriffsmöglichkeiten. Die "Ratsherren" bildeten seit 1935 kein Beschlußorgan mehr.

Barbara Becker-Jákli u.a.: Nationalsozialismus uns Regionalgeschichte, S. 192 ff.