Reichsgesundheitsführer

Amt für parteiliche und staatliche Gesundheitspolitik

Ab 1939 vereinigte das Amt des Reichsgesundheitsführers die Zuständigkeit für die staatliche Gesundheitspolitik und die Maßnahmen der NSDAP auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge. Reichsgesundheitsführer und zugleich Staatssekretär im Innenministerium wurde der Schweizer Arzt Dr. Leonardo Conti. Gleichzeitig war er Leiter des Hauptamts für Volksgesundheit in der Reichsleitung der NSDAP und führte den Nationalsozialistischen Ärztebund. Somit gingen Staats- und Parteikompetenzen in eine Person über.

Conti war mitverantwortlich für die Ermordung von Geisteskranken in der Aktion T4 und für die Durchführung des Gesetzes zum Schutz der Erbgesundheit. Er kümmerte sich auch für Sozialfürsorge und Fürsorgeerziehung von Jugendlichen.

Der Reichsgesundheitsführer konkurrierte mit verschiedenen Stellen, wie etwa mit dem Reichsbeauftragten für das Sanitäts- und Gesundheitswesen.

Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 670