Reichsärztekammer (RÄK)

Dachorganisation der deutschen Ärzte im Dritten Reich

Im Zuge der Gleichschaltung der deutschen Ärzteschaft 1933 und 1934 wurden alle Ärztevereinigungen aufgelöst. Die Ärzteschaft wurde in Form zweier öffentlich-rechtlicher Körperschaften berufsständisch gegliedert: in die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands (KVD) und die Reichsärztekammer (RÄK). Die Aufgaben der RÄK lagen unter anderem bei der Berufsgerichtsbarkeit und der Förderung der ärztlichen Ausbildung. Die Ärzte konnten so Einfluss auf das Gesundheitswesen nehmen und missliebige Kollegen ausgrenzen. Bis zu 10.000 Ärzten wurden die Kassenzulassung entzogen.