Reichsärzteordnung (RÄO)

Regelungen über die Arbeit der deutschen Ärzteschaft während des Dritten Reichs

Bereits im 19. Jahrhundert gab es Bemühungen der deutschen Ärzteschaft um eine Ärzteordnung, um einheitliche Regelungen über Zulassungskriterien und eine Interessensvertretung zu entwickeln. In der Weimarer Republik wurden diese Anstrengungen fortgeführt. Als eine Einigung mit der Regierung erreicht war, kamen jedoch die Nationalsozialisten an die Macht.

Eine Reichsärzteordnung (RÄO) wurde erst 1935, allerdings jetzt unter veränderten Vorzeichen, verabschiedet. Sie verwehrte Juden faktisch die Approbation zum Arzt. Darüber hinaus war sie keine Interessensvertretung der Ärzteschaft mehr, sondern ganz in den Dienst des nationalsozialistischen Staates gestellt. Die Ärzte waren dazu verpflichtet, "zum Wohle von Volk und Reich für die Erhaltung und Hebung der Gesundheit, des Erbgutes und der Rasse des deutschen Volkes zu wirken".

Ärztliches Ethos wurde vom Dienst für die "Volksgemeinschaft" abgelöst - beispielsweise konnte ein Arzt bei Verletzung der Schweigepflicht straffrei ausgehen, wenn diese Tat dem Regime diente.

Nach 1945 war die dem ärztlichen Gewissen unterworfene Freiheit des ärztlichen Handeln wieder das oberste Gebot.

Jütte, Robert: Geschichte der deutschen Ärzteschaft