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Erbgesundheitsgericht Gericht, das den rassistischen Maßstäben entsprechende Zwangssterilisationen verordnete Erbgesundheit war ein pseudomedizinischer Begriff zur Begründung "rassehygienischer" Maßnahmen. Um den deutschen "Volkskörper" gesund zu halten, mussten "Erbkranke", "Minderwertige" und "Gemeinschaftsunfähige" "ausgemerzt" werden. 1933 wurde bereits ein Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses verabschiedet. Gleichzeitig wurde das Erbgesundheitsgericht geschaffen. Es war jedem Amtsgericht angegliedert und bestand aus einem Amtsrichter und zwei Ärzten. Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 448 |