Dekan (Universität)

Vorsteher einer Universitätsfakultät

Jedem Fachbereich oder Fakultät an der Universität steht ein Dekan vor. Der Dekan wird aus dem Kreis der ordentlichen Professoren gewählt.

Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 wurde die traditionelle Struktur der deutschen Hochschulen stark verändert, indem das Entscheidungsrecht der Professoren unterhöhlt wurde. Die bisherigen Entscheidungsgremien, nämlich Senate und Fakultäten, wurden entmachtet und das Führerprinzip eingeführt. Wahlen von Rektoren und Dekanen fanden nun nicht mehr statt. Die Rektoren, deren Ernennung fortan das Reichserziehungsministerium übernahm, wurden zu "Führern" der Hochschulen. Die Rektoren wiederum wählten die Dekane, die "Führer" der Fakultäten aus.

Somit waren die Professoren partiell entmachtet und die Entscheidungsbefugnisse von der Hochschule auf die Staats- und Parteiebene verlagert.

Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 139