Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands (KVD)

Standesvertretung der Ärzte

Im Zuge der Gleichschaltung der deutschen Ärzteschaft 1933 und 1934 wurden alle Ärztevereinigungen aufgelöst. Die Ärzteschaft wurde in Form zweier öffentlich-rechtlicher Körperschaften berufsständisch gegliedert: in die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands (KVD) und die Reichsärztekammer (RÄK).

Die KVD war die alleinige Vertretung der deutschen Ärzteschaft für die Regelung der ärztlichen Versorgung, wie etwa Schiedsgerichtswesen oder Kassenzulassung.
Die Ärzte konnten so Einfluss auf das Gesundheitswesen nehmen und missliebige Kollegen ausgrenzen. Bis zu 10.000 Ärzten wurden die Kassenzulassung entzogen.