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Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands (KVD) Standesvertretung der Ärzte Im Zuge der Gleichschaltung der deutschen Ärzteschaft 1933 und 1934 wurden alle Ärztevereinigungen aufgelöst. Die Ärzteschaft wurde in Form zweier öffentlich-rechtlicher Körperschaften berufsständisch gegliedert: in die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands (KVD) und die Reichsärztekammer (RÄK). |