T4

Tarnbezeichnung für die Ermordung von Geisteskranken und Behinderten durch die Nationalsozialisten

Geisteskranke und behinderte Menschen wurden von den Nationalsozialisten als „unwertes Leben“ angesehen. Ab 1940 wurden diese Menschen systematisch ermordet. Die Massenmorde nannten die Nazis beschönigend „Euthanasie“.

Im Oktober 1939 verfasste Adolf Hitler ein Ermächtigungsschreiben, woraufhin die Kranken in den Anstalten erfasst wurden. Wer für die „Euthanasie“, also die Ermordung bestimmt war, kamen in besondere Anstalten und wurden unter anderem durch Injektionen, mit Medikamenten und mit Giftgas getötet. Eigene Standesämter stellten Todesurkunden aus. Erkennbar falsche Angaben zur Todesursache weckten oft das Misstrauen der Angehörigen, der ständige Betrieb der Krematorien die Aufmerksamkeit der Umgebung.

Die Tötungsaktion wurde „Aktion T 4“ nach der Zentrale genannt, die ab April 1940 in einer Berliner Villa, Tiergartenstraße 4, untergebracht war. Die Abteilungen der „Aktion T 4“ mit mehreren hundert Mitarbeitern agierten unter Deckbezeichnungen wie „Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten“ (zuständig für die Tötungen) oder „Gemeinnützige Krankentransport GmbH“ (zuständig für die Transporte in die Tötungsanstalten).

Nach kirchlichen Protesten wurde die „Aktion T 4“ am 24. August 1941 offiziell gestoppt, sie wurde aber insgeheim weitergeführt. Insgesamt wurden bei der „Aktion T 4“ etwa 120 000 Menschen ermordet.

Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 355