Reichsarbeitsgemeinschaft für Heil- und Pflegeanstalten

Tarnorganisation, die die Ermordung von kranken und behinderten Menschen organisierte

Für die Ermordung von kranken und behinderten Menschen während des Dritten Reichs, die so genannte "Aktion T4", gab es mehrere Tarnorganisationen, um die Geheimhaltung sicherzustellen. Die Mordstätten wurden "Heil- und Pflegeanstalten" genannt. Die "Reichsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten" war für die Erfassung der Opfer zuständig. Ein Ärzteteam entwarf Meldebögen und ärztliche Gutachten über Behinderungen. Ende 1939 begann die Versendung der Meldebögen, die nach Art der Krankheit, Dauer des Anstaltaufenthaltes und der Arbeitsunfähigkeit fragten. Anhand dieser Formulare entschieden dann Gutachter über Leben oder Tod der Patienten. Ohne die Patienten jemals gesehen zu haben, wurden die so zum Tode verurteilten Menschen zur Ermordung in die "Euthanasie"-Anstalten gebracht. Bis August 1941 wurden dort etwa 70.000 Menschen umgebracht.

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