"Geltungsjude"

„Geltungsjuden“ waren „Halbjuden“, die unter bestimmte Verordnungen fielen und somit wie Juden behandelt wurden.

„Geltungsjude“ war die Bezeichnung für eine Person, die im Sinne der ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14.11.1935 „als Jude galt“. Im Gegensatz standen dazu die Personen, die nach der Definition des Gesetzes „Juden waren“.

Ein „Geltungsjude“ war ein „Halbjude“ (also, wer von zwei jüdischen Großeltern abstammte), der bei Erlass des Gesetzes 1935 der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörte, zu diesem Stichtag mit einem Juden verheiratet war oder danach trotz Verbots einen Juden heiratete. Kinder aus letzterer Ehe galten ebenfalls als Juden.

Im Gegensatz zu „Halbjuden“ – auch „Mischling ersten Grades“ genannt – wurden „Geltungsjuden“ von der nationalsozialistischen Gesetzgebung wie „Volljuden“ behandelt. Sie mussten den gelben Stern tragen und den Namenszusatz Israel bzw. Sara annehmen. Häufig erhielten „Geltungsjuden“ gemeinsam mit dem jüdischen Elternteil den Befehl zur Deportation.

Cornelia Schmitz-Berning: Vokabular des Nationalsozialismus, S. 258 f.
Wolfgang Benz: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 482.