"Nürnberger Gesetze"

Sammelbezeichnung für die lange vorbereitete Rassegesetzgebung der Nationalsozialisten, mit der der Ausschluss der Juden aus dem öffentlichen Leben durchgesetzt und ihre Verfolgung eingeleitet wurde. Beschlossen wurden sie am 15. September 1935 vom Deutschen Reichstag im Rahmen des NSDAP-Parteitages in Nürnberg.

Mit dem „Reichsbürgergesetz" wurde zwischen "Reichsbürgern" und bloßen „Staatsangehörigen" unterschieden. Ersterer Status war für Personen „arischen und artverwandten Blutes", letzterer für Juden. Jüdischen Deutschen wurden damit alle politischen Rechte aberkannt. Gleichzeitig definierten die Gesetze, wer als Jude anzusehen war: Wer entweder drei jüdische Großeltern oder zwei Großeltern hatte und der jüdischen Religion angehörte oder wer mit einem „Volljuden“ verheiratet war, galt als Jude. Bis 1943 wurden mehrere Durchführungsverordnungen zu dem Gesetz erlassen, die Juden völlig rechtlos und ihre Teilnahme am öffentlichen Leben unmöglich machten.

Das "Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" (sog. Blutschuldgesetz) verbot Eheschließungen wie auch außerehelichen Verkehr zwischen Juden und "Deutschblütigen" unter dem Begriff "Rassenschande. Die Beschäftigung von „Deutschen“ durch Juden wurde stark eingeschränkt. Auf diese Weise wurde die jüdische Bevölkerungsgruppe immer mehr isoliert und schließlich der nationalsozialistischen Verfolgung preisgegeben.

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