Bonner Gerichtsgefängnis

Das Bonner Gerichtsgefängnis befand sich in der Wilhelmstraße. Hier wurden politische Gegner inhaftiert. Mit brutalen Methoden erzwang die SA Geständnisse. Bereits nach dem Reichstagsbrand in Berlin in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 - unter Berufung auf der darauf hin verabschiedeten „Reichstagsbrandtverordnung“ - wurden seit dem 1. März 1933 politische Gegner aus Bonn im Gerichtsgefängnis in „Schutzhaft“ genommen und gefoltert. Über 150 Mitglieder von KPD und SPD wurden allein während der Kommunalwahlen im März 1933 für längere Zeit im Gerichtsgefängnis gefangen gehalten und verhört, bevor sie vor dem Sondergericht Köln angeklagt und verurteilt wurden. Mit welchen Methoden die SA vorging zeigt der Fall des jungen Bonner Kommunisten Josef Messinger. Er wurde, obwohl ein Gerichtsverfahren in dem Fall 1931 bereits abgeschlossen war, Anfang März während der „Schutzhaft-Aktion“ verhaftet. Man beschuldigte ihn, bei Straßenkämpfen im Dezember 1930 einen Nationalsozialisten erschossen zu haben. Nach Verhören und Folterungen wurde er am 13. Juli 1933 tot in seiner Zelle aufgefunden. Offiziell hieß es, er habe Selbstmord verübt.