Zensur

Während des Dritten Reichs war die freie Meinungsäußerung stark eingeschränkt.

Zensur bedeutet die staatliche Kontrolle und das Verbot von Meinungsäußerung, besonders der veröffentlichten Meinung. Im nationalsozialistischen Regime war die öffentliche und private Meinungsäußerung nicht nur scharf kontrolliert, abweichende Meinungen wurden verfolgt und streng bestraft. Das galt für die Medien ebenso wie für politische Parteien, die Kultur und alle anderen Lebensbereiche.

Im Zuge der "Gleichschaltung", die kurz nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 einsetzte, übernahmen, verboten und zerschlugen die Nationalsozialisten alles, was ihrer Zensur nicht standhielt: Zeitungen, Rundunk, Filme, Bücher, gesellschaftliche und politische Institutionen.

1935 waren über 3500 Einzeltitel und 524 Gesamtwerke unliebsamer Autoren verboten. Journalisten wurden mit dem "Schriftleitergesetz" gezwungen, nur positiv über den NS-Staat zu schreiben und die Presse somit zum nationalsozialistischen Propagandainstrument gemacht. Auch die meisten Verlage und Zeitungen brachte die NSDAP unter ihre Kontrolle.

Benz: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 809
www.nrw2000.de/ns/gleichschaltung.htm