Verschärfung der Gesetze gegen Homosexuelle

Die Gesetze gegen Homosexualität wurden im Dritten Reich drastisch verschärft

Im nationalsozialistischen Staat war freie und selbstbestimmte Sexualität nicht möglich. Homosexualität wurde jedoch nicht erst im Dritten Reich, sondern auch schon vor 1933 und in der Bundesrepublik verfolgt. Der § 175 des Strafgesetzbuches, der Homosexualität unter Strafe stellte, wurde von den Nationalsozialisten wesentlich verschärft.

Kurz nach der Machtübernahme im Januar 1933 begann die Repression. Die Schwulen- und Lesbenlokale wurden geschlossen, Organisationen wurden verboten. Die ersten homosexuellen Männer wurden in KZ inhaftiert. Im Oktober 1934 ordnete Heinrich Himmler an, eine Liste von Homosexuellen anzufertigen. Im Geheimen Staatspolizeiamt Berlin wurde ein Sonderdezernat Homosexualität eingerichtet.

Im Juni 1935 wurde der § 175 verschärft: Homosexualität unter Männern wurde unter schwere Strafen gestellt. Gleichzeitig konnte mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ die Kastration verurteilter Homosexueller angeordnet werden. 1936 richtete Himmler die Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung ein.

Ab Januar 1938 konnte jeder Homosexuelle unmittelbar nach seiner Verhaftung in Schutzhaft genommen werden. 1940 ordnete Himmler schließlich an, alle homosexuellen Männer, die mehr als einen Sexualpartner hatten, wenn sie aus der Strafhaft entlassen waren, in ein Konzentrationslager einzuweisen. In den KZ mussten Homosexuelle einen rosa Winkel tragen und waren besonders brutalen Schikanen ausgeliefert. Während des Krieges konnte auch „in besonders schweren Fällen“ die Todesstrafe verhängt werden.

Homosexualität von Frauen war im NS-Staat nicht juristisch verboten. Trotzdem wurden auch lesbische Frauen verfolgt und als so genannte „Asoziale“ in KZ deportiert.

Zwischen 10 000 und 15 000 Homosexuelle wurden von den Nationalsozialisten in den KZ ermordet. Nach 1945 wurde der §175 nicht aufgehoben; in der Bundesrepublik bestand er in der verschärften NS-Fassung bis 1969 weiter. Auch wurden Homosexuelle nicht als Verfolgte des NS-Regimes anerkannt.

Benz: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 518 f.
http://www.gedenkort.de/chronik.htm