"Herrenrasse"

aus der NS-Rassenideologie stammender Begriff für die angeblich überlegene nordische Rasse der „Arier“

Der Begriff „Herrenrasse“ war zentraler Bestandteil der NS-Rassen- und Bevölkerungspolitik. Mit den „modernsten ärztlichen Hilfsmitteln“, so hatte Hitler bereits 1924 angekündigt, würde der völkische Staat für den konkurrenzlosen Bestand der nordisch-arischen „Herrenrasse“ sorgen. Nur „rassisch wertvolle“ Frauen sollten dem völkischen Staat Kinder gebären, während Kranke und erblich Belastete für „zeugungsunfähig“ erklärt werden sollten.

Nach der Machtübernahme wurden diese Vorgaben zielstrebig realisiert. Bereits im Juli 1933 trat ein „Gesetz zur Verhütung erbkrankenNachwuchses“ in Kraft, das die Sterilisation jener Frauen und Männer erzwang, die an – tatsächlich oder vorgeblich - Schwachsinn, Schizophrenie, Epilepsie, Taub- und Blindheit sowie angeborenen körperlichen Mißbildungen litten. Bis Kriegsende wurden etwa eine halbe Million Menschen beiderlei Geschlechts nach diesem Gesetz unfruchtbar gemacht.

Seit Oktober 1935 mußten alle Heiratswilligen eine Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen; ohne die Vorlage eines amtlichen Ehegesundheitszeugnisses durfte kein Standesbeamter eine Eheschließung vornehmen. Einen Monat zuvor hatten bereits die „Nürnberger Gesetze“ Ehen zwischen Juden und „Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes“ verboten. Auch Farbige oder „Zigeuner“ kamen für „gute Deutsche“ nicht mehr als Heiratspartner in Betracht. Übertretungen dieser Verbote wurden mit Zuchthaus und Gefängnis bestraft.

nach: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 224-225