Mischehen / privilegierte Mischehen

Die christlich-jüdische Ehe galt im Dritten Reich als "Mischehe" und war ab 1935 verboten

Ursprünglich wurden Ehen zwischen Katholiken und Protestanten als Mischehen bezeichnet.

Die Nationalsozialisten definierten den Begriff im rassistischen Sinn um und bekämpften die Ehen zwischen "Ariern" und "Juden" erbittert. Die rassistischen Nürnberger Gesetze verboten 1935 die "Mischehe". Bereits bestehende Ehen wurden nicht zwangsweise aufgelöst, standen aber unter starkem staatlichem Druck.

Die Nationalsozialisten unterschieden zwischen einer einfachen "Mischehe" die aus einem jüdischen und einem nichtjüdischen Partner bestand, deren Kinder der Synagogengemeinde angehörten. Eine privilegierte "Mischehe" war eine Ehe eines "arischen" Mannes mit einer jüdischen Frau auch ohne Kinder oder eine Ehe, in der die Kinder einer christlichen Kirche angehörten.

Solange die Ehe bestehen blieb, waren die Partner einer "privilegierten Mischehe" geschützt. War die Ehe jedoch geschieden oder der deutsche Partner verstorben, waren die jüdischen Partner der Verfolgung direkt preisgegeben.

Es gab Planungen, die jüdischen Ehepartner einer "Mischehe" zu ermorden, dies wurde jedoch mit Rücksicht auf die deutsche Verwandtschaft verschoben. Im Herbst 1944 wurden die jüdischen Ehepartner in Arbeitslager deportiert. Noch im Frühjahr 1945 brachte man sie nach Theresienstadt.