Jüdische Frontkämpfer

Für jüdische Frontkämpfer wurde eine Ausnahmeregelung von dem „Berufsbeamtentumgesetz“ erlassen, die mit den "Nürnberger Gesetzen" wieder aufgehoben wurde.

Mit dem "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April 1933 wurden Juden aus öffentlichen Ämtern ausgeschlossen. Von diesem Gesetz ausgenommen waren Juden, die im 1. Weltkrieg für Deutschland bzw. seine Verbündete gekämpft oder deren Väter und Söhne im Weltkrieg gefallen waren. Die Sonderregelung ging auf die Intervention des Reichspräsidenten Hindenburg zurück. Mit Verabschiedung der rassistischen Nürnberger Gesetze vom 15. September 1935 wurde diese Sonderregelung aufgehoben.

Sie hatte deshalb verheerende mentale Auswirkungen für viele der ehemaligen „Frontkämpfer“ und ihre Angehörigen, weil sie fälschlicherweise signalisierte, vor einer radikalisierten Verfolgung geschützt zu sein.

http://www.dhm.de/ausstellungen/legalisierter-raub/glossar.html;
Judenverfolgung, in: Bedürftig, Großes Lexikon des Dritten Reichs, S. 290