Ausgrenzung von Juden aus dem Kultur- und Sozialleben

Im zunehmenden Prozess der Entrechtung und Ausgrenzung von Juden werden auch kulturelle und soziale Aktivitäten immer stärker eingeschränkt.

Bereits am 17. Oktober 1935 wurde verfügt, dass jüdische Kinobesitzer ihre Kinos an "Arier" verkaufen mussten. Nach dem Novemberpogrom 1938 wurden Kino- und Theaterbesuche für Juden verboten. In vielen Städten war der Aufenthalt für Juden in bestimmten Bezirken verboten. Außerdem durften Badeanstalten, Schwimmbäder, Unterhaltungseinrichtungen und besondere öffentliche Plätze von Juden nicht mehr betreten werden.

Mit der zunehmenden Radikalisierung der Ausgrenzung wurde die Bewegungsfreiheit von und Kommunikationsmöglichkeit für Juden in den ersten Kriegsjahren gänzlich zunichte gemacht. So wurde am 1. September 1939eine nächtliche Ausgangssperre für Juden verhängt und ihre Telefonanschlüsse zum 30. September 1940 gekündigt. Seit dem 13. September 1941 durfen Juden öffentliche Verkehrsmittel nur noch benutzen, um zur Arbeit zu kommen. Ab dem 21. Dezember 1941 war es untersagt, öffentlichen Telefonzellen zu benutzen. Mobiltelefone gab es nicht.

Im Jahr 1942 durften Juden keine Zeitungen mehr beziehen, sich weder auf Bahnhöfen noch in Gaststätten aufzuhalten. Radios, andere elektrische und optische Geräte mussten abgeliefert werden. Aufgrund dieser Maßnahmen war ein normales Leben nicht mehr aufrecht zu erhalten.

www.laufend-erinnern.de /zeitleiste.php und
www.denktag.de/denktag2002/denktag2002/57_LisaGabul/antisemitismus.htm