Notabitur

Notabitur war die volkstümliche Bezeichnung für die Erteilung der Hochschulreife an Schüler vor Ablauf der regulären Schulzeit wegen Einziehung zum Heeresdienst.

Schon zu Zeiten des Ersten Weltkrieges üblich, wurde das "Notabitur" nun auch im Zweiten als Reifevermerk vor Ablauf der allgemein üblichen Oberschulzeit ermöglicht, wenn die Jugendlichen wegen der Einberufung zur Wehrmacht oder aus anderen kriegsbedingten Gründen ihrer Schulzeit nicht regelrecht beenden konnten.

Nachdem bereits Januar 1938 für die Jungen die neunjährige Oberschulzeit "aus wichtigen bevölkerungspolitischen Gründen", gemeint, wehrpolitischen Gründen, auf acht Jahre verkürzt worden war, führten bis zum Abitur nur noch 12 Schuljahre. 1939 wurde nun mit der "Anordnung über Reifezeugnisse" eingeführt, dass Schüler, die wegen ihrer Einberufung zur Wehrmacht die 8. Oberschulklasse früher verlassen mussten, nach mündlicher Prüfung einen vorzeitigen Reifevermerk erhalten sollten. Schriftliche Abschlussprüfungen wurden erlassen.

Seit 1940 galten die Regelungen zum "Notabitur" auch für die Oberschülerinnen. 1941 wurde schließlich ganz auf jegliche Abschlussprüfungen verzichtet. Die zum Reichsarbeitsdienst (RAD) oder zur Wehrmacht einberufenen Schülerinnen und Schüler erhielten lediglich noch einen Reifevermerk und die Erlaubnis für ein Vorsemester, um nach ihrem Dienst die für ein Studium notwendigen Kenntnisse nachholen zu können.

Ein Jahr später wurde diese Regelung sogar auf 17jährige Schüler der 7. Oberschulklasse ausgedehnt und gegen Kriegsende zugunsten der Einberufung weit Jüngerer noch großzügiger gehandhabt.

Nach dem Krieg wurden alle seit dem 1. Januar 1943 erteilten Reifevermerke für ungültig erklärt.

Kammer/ Bartsch: Jugendlexikon Nationalsozialismus, S. 134.
Zentner/ Bedürftig: Das große Lexikon des Dritten Reiches, S. 422.