Dienstverpflichtung

Mit der Dienstverpflichtung schuf sich der NS-Staat ein Mittel, Arbeitskräfte für seine Zwecke zu rekrutieren.

Der NS-Staat zog mit der Dienstverpflichtung Arbeiter und Angestellte zur Mitarbeit an Aufgaben von "besonderer staatspolitischer Bedeutung" heran. Mit Verordnung vom 22. Juni 1938 konnten sie zunächst befristet aus ihren Arbeitesverhältnissen gelöst werden.

Am Anfang war von "staatspolitischer Bedeutung" hauptsächlich der Westwall, eine Befestigungslinie an der deutschen Westgrenze. Etwa 400 000 Männer wurden zu diesem Arbeitseinsatz verpflichtet. Während des Krieges schuf sich das NS-System eine Möglichkeit, immer neue Arbeitskräfte für die Rüstungsindustrie heranzuziehen.

Während die Dienstverpflichtung zunächst zeitlich begrenz war, wurde der Zugriff auf die Arbeitskräfte Anfang 1939 durch die Einführung der unbefristeten Dienstverpflichtung erweitert. Der Arbeitszwang wurde im Januar 1943 auch auf Frauen ausgedehnt.

Zentner/Bedürftig: Drittes Reich und Zweiter Weltkrieg, S. 116.
Benz: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 369 f.