Kriegswirtschaftsverbrechen

Kriegswirtschaftsverbrechen umfassen in erster Linie Schwarzmarktvergehen im Krieg.

Kriegswirtschaftsverbrechen bezeichnen Vergehen gegen die Kriegswirtschaftsverordnung vom 4. September 1939. Die Verordnung betraf die Rationalisierung und Verteilung von Lebensmitteln im Krieg.

Bei den Kriegswirtschaftsverbrechen handelte es sich vor allem um Schwarzmarktvergehen, Schlachten ohne behördliche Genehmigung, Betrug mit Lebensmittelkarten, Horten von Rohstoffen bzw. Lebensmitteln oder ähnlichen Delikten.

Benz, Wolfgang u.a. (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus, Berlin 1999