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Schwurgericht Schwurgerichte sind als Strafkammern dem Landgericht zugeordnet. Im deutschen Rechtssystem sind sie zuständig für Mord, Totschlag, aber auch andere Delikte mit Todesfolge (Freiheitsberaubung, Geiselnahme, Raub). Schwurgerichte bestehen aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen. Encarta Enzyklopädie |