Schwurgericht

Schwurgerichte sind als Strafkammern dem Landgericht zugeordnet. Im deutschen Rechtssystem sind sie zuständig für Mord, Totschlag, aber auch andere Delikte mit Todesfolge (Freiheitsberaubung, Geiselnahme, Raub). Schwurgerichte bestehen aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen.

Nach Kriegsende wurde bereits Ende 1945 mit dem Wiederaufbau des deutschen Gerichtssystems begonnen - zunächst noch mit Auflagen der alliierten Behörden, die mit der Gründung der Bundesrepublik 1949 entfielen.

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