Frontkämpferparagraph

Ausnahme im „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ für jüdische Soldaten des Ersten Weltkrieges

Eines der ersten Gesetze zur Ausgrenzung von Juden war das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 07.04.1933. Vorerst davon ausgenommen waren jüdische Frontkämpfer des Ersten Weltkrieges mit ihren Angehörigen, Menschen deren Väter oder Söhne im Weltkrieg gefallen waren, sowie vor dem 1.August 1914 Verbeamtete („Altbeamte“).

Dieses auch sogenannte ‚Frontkämpferprivileg’ hatte Reichspräsident Paul von Hindenburg in einem Schreiben an Adolf Hitler vom 4. April 1933 als Ausnahmeregelung gefordert. Die Bestimmungen ermöglichten einer großen Anzahl von „nichtarischen“ Beamten zunächst eine Weiterarbeit. Mit der Verabschiedung der „Nürnberger Gesetze“ im September 1935 entfiel der Frontkämpferparagraph.

http://www.dhm.de/ausstellungen/legalisierter-raub/glossar.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbeamtengesetz
http://www.paul-natorp-oberschule.de/faecher/mathematik/Verfolgte/Arier.html