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Frontkämpferparagraph Ausnahme im „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ für jüdische Soldaten des Ersten Weltkrieges Eines der ersten Gesetze zur Ausgrenzung von Juden war das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 07.04.1933. Vorerst davon ausgenommen waren jüdische Frontkämpfer des Ersten Weltkrieges mit ihren Angehörigen, Menschen deren Väter oder Söhne im Weltkrieg gefallen waren, sowie vor dem 1.August 1914 Verbeamtete („Altbeamte“). http://www.dhm.de/ausstellungen/legalisierter-raub/glossar.html |