Vereidigung auf Adolf Hitler

Gesetz über die Vereidigung der Beamten und der Soldaten der Wehrmacht

Nach dem Tod von Paul v. Hindenburg und der Vereinigung der Ämter des Reichskanzlers und Reichspräsidenten in der Person Adolf Hitlers, beschloss die Berliner Reichsregierung unter Leitung von Reichsinnenminister Wilhelm Frick das Gesetz über die Vereidigung auf den Diktator am 20.August 1934. Geändert wurde es am 20.Juli 1935. Die öffentlichen Beamten und die Soldaten der Wehrmacht mussten beim Eintritt in den Dienst einen Diensteid leisten, welcher sie nicht mehr auf die Verfassung, sondern konkret auf eine einzelne Person schwören ließ. Sie sollten sich somit allein Hitler gegenüber verpflichtet fühlen.

Der Diensteid der öffentlichen Beamten lautete: "Ich schwöre: Ich werde dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes Adolf Hitler treu und gehorsam sein, die Gesetze beachten und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, so wahr mir Gott helfe."

Der Diensteid der Soldaten der Wehrmacht lautete: "Ich schwöre bei Gott diesen heiligen Eid, dass ich dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes Adolf Hitler, dem Oberbefehlshaber der Wehrmacht unbedingten Gehorsam leisten und als tapferer Soldat bereit sein will, jederzeit für diesen Eid mit Leben einzusetzen." Die Eidesleistung von SS-Anwärtern, üblicherweise inszeniert am 20.4., dem ‚Geburtstag des Führers’, sah den Gehorsam bis in den Tod vor.

Der Eid beabsichtigte die personale Bindung an den Diktator und führte nicht nur bei religiösen Personen und Gruppen zu Gewissenskonflikten. Eine Eidesverweigerung hatte Sanktionen zur Folge – von der Entlassung als Beamter bis hin zur Einweisung in ein Konzentrationslager. Durch den Tod Adolf Hitlers am 30.April 1945 wurde der Eid faktisch aufgehoben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gel%C3%B6bnis
http://www.verfassungen.de/de/de33-45/vereidigung34.htm
Broszat, M./Frei, N.: Das Dritte Reich, Verlag Ploetz Freiburg, 1983
Benz, W./Graml, H./ Weiß, H.: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, Stuttgart, 1997