Taschenmesserreider

Alte Bezeichnung für einen Messermacher, dessen Tätigkeit in erster Linie aus dem Schmieden von Klingen und Griffen bestand. Der Beruf des Reiders ist heute ausgestorben und wird unter § 1 Aufhe-bung von Ausbildungsberufen des Bundesjustizministeriums gelistet.

URL: http://bundesrecht.juris.de/ausbberaufhv/_1.html [Zugriff: 21.01.2007]
Reith, Reinhold: Lexikon des alten Handwerks. Vom späten Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert, München 1990.