Landjahr

Das Landjahr war eine freiwillige sozialpolitische Maßnahme, die sowohl ideologische als auch arbeitsmarktpolitische Ziele verfolgte.

Das Landjahr war eine aus der Zeit der Weimarer Republik stammende Maßnahme, mit der die Land-verbundenheit der Jugend gefördert werden sollte. Es wurde mit dem preußischen „Gesetz über das Landjahr“ vom 29.03.1934 von Reichserziehungsminister Rust in Kooperation mit BDM und HJ neu ins Leben gerufen, man wollte u.a. der Landflucht gerade unter Jugendlichen entgegensteuern. Beim Landjahr handelte es sich um eine Schulungsunternehmung, die in der Regel neun Monate dauerte. Jeweils von April bis Dezember eines Jahres sollte es „rassisch erbgesunde Jungen und Mädchen der Groß- und Industriestädte nach ihrer Entlassung aus der Volksschle in Lagern zusammenfassen, um sie den Segen von Blut und Boden erleben zu lassen“ (zitiert nach Rudolf Benze: Nationalpolitische Erziehung im Dritten Reich, Berlin 1936, S. 23f.). Propaganda hierfür wurde z.B. in den Abschluss-klassen von Schulen gemacht, um die Jugendlichen nach ihrer Schulzeit direkt für die Zeit des Land-jahrs zu binden. Der Schwerpunkt lag auf der land- und hauswirtschaftlichen Arbeit, allerdings hatten die gemeinschaftlichen Aktivitäten und nationalsozialistische Schulungen ebenfalls eine große Bedeu-tung. Im Rahmen der engen und lange dauernden Gemeinschaft erwies es sich als leicht, die Jugend-lichen auf die nationalsozialistische Linie einzuschwören. Das Landjahr unterlag im Nationalsozialis-mus der Verantwortung des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung (kurz: Reichserziehungsminister) und verfolgte sowohl ideologische als auch arbeitsmarktpolitische Ziele.

Schilde, Kurt: Art. Landjahr, in: Benz, Wolfgang; Graml, Hermann; Weiß, Hermann (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus, Stuttgart 1997, S.563.
Schreckenberg, Heinz: Erziehung, Lebenswelt und Kriegseinsatz der deutschen Jugend unter Hitler. Anmerkun-gen zur Literatur, Münster 2001, S.122.