Zuchthaus

Das Zuchthaus war seit dem 19. Jh. eine Strafanstalt mit verschärften Haftbedingungen.

Bei einer Zuchthausstrafe bestand im Unterschied zur Gefängnisstrafe Arbeitpflicht. Außerdem wurde "Zuchthäuslern" das Recht aberkannt öffentliche Ämter und Ehrenämter zu bekleiden. Zuchthausstrafen galten als entehrend, woraus sich soziale Konsequenzen für die Gefangenen ergaben, beispielsweise Schwierigkeiten bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche. In der BRD wurde die Zuchthausstrafe im Interesse besserer Resozialisierungsmöglichkeiten durch das 1. Strafreformgesetz am 25.06.1969 abgeschafft. Heute spricht man prinzipiell von Freiheitsstrafen. Es gibt jedoch weiterhin Justizvollzugsanstalten mit milderen und härteren Strafbedingungen, abhängig von der Gesamtdauer einer Freiheitsstrafe.

Brockhaus Enzyklopädie online: http://www.brockhaus-enzyklopaedie.de/be21_article.php (Februar 2007)
Freie Internet-EnzyklopädieWikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Zuchthaus (Februar 2007)