100.000 Mann-Heer

Der Versailler Vertrag beschränkte den Umfang und die Bewaffnung der Streitkräfte in der Weimarer Republik.

Die Bezeichnung »Wehrmacht« als Name für die gesamten deutschen Streitkräfte trat von 1935 bis 1945 an die Stelle des Begriffs »Reichswehr« aus der Weimarer Republik. Die Umbenennung fand in Verbindung mit der Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht im Deutschen Reich durch das Wehrgesetz vom 16. März 1935 statt. Danach erfolgte eine rasche Vergrößerung des bisherigen Reichsheeres von 100 000 Mann (+15 000 Mann in der Reichsmarine) auf ein Friedensheer von zwölf Korpskommandos und 36 Divisionen mit 550 000 Mann darüber hinaus kam es zum unverdeckten Aufbau der Luftwaffe als neuer Teilstreitkraft und zur Umbenennung der Reichsmarine in Kriegsmarine.

Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 238