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Deutsche Arbeitsfront (DAF) Der NSDAP angeschlossener Verband, der für die zerschlagenen Gewerkschaften die Interessenvertretung der Arbeitnehmer wahrnehmen sollte, was er jedoch nie tat Nachdem das NS-Regime die Gewerkschaften und damit die gesamte Arbeiterbewegung am 2. Mai 1933 zerschlagen hatten, riefen sie unter Führung von Reichsleiter Robert Ley am 10. Mai als rechtlich der NSDAP angeschlossenen Verband die Deutsche Arbeitsfront (DAF) ins Leben. Sie sollte an Stelle der Gewerkschaften die Interessen der Arbeiter und Angestellten wahrnehmen, eine allerdings nur dem Papier stehende Aufgabe. Nach Erlass des "Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit" im Januar 1934 und der Einrichtung der nach führerschaftlichem Prinzip bestimmten und arbeitenden "Treuhänder der Arbeit" versank die DAF in Fragen der Interessenvertretung in Macht- und Bedeutungslosigkeit. Bedürftig, Drittes Reich und Zweiter Weltkrieg, S. 104f. und Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 419 |